Was steht Ihnen bei einem schuldlosen Unfall alles zu? -§249BGB-
- Erstattung des Schadens, daraus resultierend:
- mögliche merkantile Wertminderung - möglicher Wertvorteilsausgleich
- Reparaturdauer- bzw. Ausfallkosten, eventuell ein Mietfahrzeug - so hier diese effektiv anfallen -
- Wiederbeschaffungswert minus möglichem Restwert
- Wiederbeschaffungszeit einschließlich eventueller Standzeiten bei zerstörter Betriebs- u. Verkehrssicherheit - so hier diese effektiv anfallen -
- mögliche Erstattung der Ab- und Anmeldekosten ggfls. bei Behörden- so hier diese effektiv anfallen -
- mögliche Inspektionskosten bei einem Ersatzfahrzeug- so hier diese effektiv anfallen -
- mögliche Tankinhaltkosten bei Vergabe des Wracks und effektivem Ausfall- so hier diese effektiv anfallen -