Ein fachgerecht, repartierter Altschaden sollte keinen Mangel am Wert Ihres Fahrzeuges darstellen.
Ein nicht-reparierter Altschaden mindert den Wert des Fahrzeuges.
Dieser Altschaden ist auch im Gutachten zu erwähnen.
Daher ist es wichtig, dass nach einer Reparatur des Fahrzeuges eine Reparatrurbestätigung, die vom Sachverständigen geschrieben und dokumentiert wird. Das Kammergericht Berlin weist hier zu ... Weiterlesen?
Lassen Sie sich eine Unfallfreiheit Ihres Fahrzeuges bestätigen.