Wer bezahlt das Gutachten?


Kosten des Gutachtens

  • Email:             martin.matthes@gutachter-online.info
  • Telephone:    +49 30 417 02 99 1
  • mobil:             +49 172 311 22 82

Das Gutachten aus einem fremdverschuldeten Schaden ist  immer vom Schädiger  oder dessen Versicherung zu bezahlen (§249 BGB ).

 

Das heißt, wir rechnen wegen unserer Kosten bei der gegnerischen Versicherung ab.

Eine Vorabbzahlung wäre somit nicht erforderlich.

Die Sachschadensproblematik unterscheidet sich vom klassichen Haftpflichtschaden.