Sie sollten uns auch bei augenscheinlich geringen Schäden umgehend kontaktieren, denn der äußere Anblick wird vielfach zu gering eingeschätzt.

 

Jeder kann seinen Gutachter frei wählen!

 

 1. Sie bestimmen, wer Ihren Schaden begutachtet.        Das ist Gesetz!

 

    Siehe "nähere Erläuteruegen"

 

 

2. Wir nehmen den Schaden unverzüglich  auf.

 

    Siehe "nähe Erläuteruegen"

 

 

3. Das Gutachten ist  immer vom Schädiger oder der gegnerischen Versicherung zu bezahlen (§249 BGB ).

         Siehe "nähe Erläuteruegen"

Was steht Ihnen zu?