Sie sollten uns auch bei augenscheinlich geringen Schäden umgehend kontaktieren, denn der äußere Anblick wird vielfach
zu gering eingeschätzt.
1. Sie bestimmen, wer Ihren Schaden begutachtet. Das ist Gesetz!
Siehe "nähere Erläuteruegen"
2. Wir nehmen den Schaden unverzüglich auf.
Siehe "nähe Erläuteruegen"
3. Das Gutachten ist immer vom Schädiger oder der gegnerischen Versicherung zu bezahlen (§249 BGB ).