Schon immer wird erbittert um den Restwert gestritten. Das Argument der Versicherer ist unter rein wirtschaftlicher Betrachtung nicht von der Hand zu weisen: Für den Geschädigten sei der Restwert eine neutrale Position. Er habe am Ende stets den Wiederbeschaffungswert auf dem Konto. Die Frage sei nur, aus welchen Einzelposten sich der zusammensetze. Der Versicherer habe also den Nachteil, dem kein Vorteil des Geschädigten gegenüberstehe. Den Ertrag daraus habe dann die Werkstatt. Der BGH hält seit eh und je dagegen, und der Grund dafür ist: Das Gesetz sieht in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nun einmal nicht vor, dass der Versicherer Einfluss nehmen darf. Die Rechtsprechung orientiert sich aber am Gesetz und nicht an wirtschaftlichen Interessen.
Über mehr als 20 Jahre war die Rechtsprechung dazu stabil. Dann irritierte das OLG Köln mit einer abwegigen Interpretation der BGH-Rechtsprechung, und nun hat der BGH die Dinge wieder geradegerückt. Die Leitsätze des Urteils vom 27.09.2016 - VI ZR 673/15 lauten:
a) Der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden wie im Streitfall nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, leistet bei der Verwertung des Fahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat (Fortführung Senatsurteil vom 1.6.2010 – VI ZR 316/09).
Der Rest des Fahrzeuges wird durch den Sachverständigen ermittelt (siehe BGH Urteil).
Auch wenn der Schaden vorab erkennbar den Wert des Fahrzuges bei weitem überschreitet, liefern wir eine genaue Schadenskalkulaion, da der Schaden sich auch auf den Restwert auswirkt.
martin.matthes@gutachter-online.info
Telefon 03041702991
Martin Matthes
Waldstr. 61
13403 Berlin
Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter
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Es gibt Situationen im Leben, bei denen niemand sofort an einen Kfz-Gutachter denkt.
Zum Beispiel, wenn jemand durch Arbeitslosigkeit in Hartz IV rutscht.
Hat der- oder diejenige aber ein Fahrzeug angemeldet, stellen die Behörden die Frage nach dem Wert.
Dazu wird jedoch kein Schadensgutachten erstellt, auch das Oldtimer-Gutachten unterscheidet sich maßgeblich.
Vielmehr gibt es Situationen, in denen Sie von Ihrem Kfz-Sachverständigen ein neutrales und objektives Wertgutachten benötigen.
Selbstverständlich erstellen wir als zertifiziertes und geprüftes Sachverständigenbüro auch diese Wertgutachten für Sie.
Dabei werden Wertgutachten nicht nur benötigt, wenn der Hartz IV Satz erstellt werden soll.
Die Möglichkeiten, wann immer Sie ein Wertgutachten benötigen können, sind vielfältig:
Die Situationen, in denen Sie ein Wertgutachten benötigen können, sind also sehr breit gefächert.
Stets geht es dabei vornehmlich darum, den Wert Ihres Fahrzeugs objektiv und neutral durch einen geeigneten und sachverständigen Dritten beurteilen zu lassen, damit dieses Wertgutachten Gewicht hat.
Neben der von Behörden geforderten Offenlegung von finanziellen Hintergründen ist das Wertgutachten in allen anderen Situationen vor allem ausgesprochen hilfreich für Sie.
Wollen Sie ein Fahrzeug verkaufen und können Kaufinteressen ein eben erst durchgeführtes Wertgutachten vorlegen, ist das natürlich ein gutes Argument, den von Ihnen geforderten Kaufpreis zu erzielen.
Andererseits können Sie anhand des Wertgutachtens aber auch eine Vorstellung erlangen, wie viel Ihr Fahrzeug überhaupt noch wert ist.
Andernfalls verkaufen Sie es vielleicht zu günstig.
Bei der Erbschaft werden Wertgegenstände und Objekte von den Finanzämtern oft geschätzt.
Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass der reale Wert eines Fahrzeugs deutlich unter dem festgestellten Wert durch das Finanzamt liegt.
In dieser Situation hilft Ihnen das Wertgutachten also Steuern zu sparen.
Aber selbst, wenn Sie es bei einer Firmeninsolvenz oder zur Beantragung von Hartz IV benötigen, muss ein Wertgutachten nicht mit einem Nachteil für Sie gleichzusetzen sein.
Vielmehr können Sie den jeweiligen Beamten so schlagkräftig beweisen, dass der Wert Ihres Fahrzeugs vielleicht gar nicht so hoch ist, wie von den Behörden angenommen.
Beim Carnet de Passage wiederum hilft es, Sie im Ausland vor Problemen zu bewahren. Viele Fahrzeuge werden über Automobilclubs mit diesem internationalen Dokument ausgestattet.
In den Ländern, wo es anerkannt ist, können Sie dann unproblematisch mit dem Fahrzeug einreisen, ohne irgendwelche Einfuhrzölle oder Steuern hinterlegen zu müssen.
Verunfallt ein Fahrzeug zum Totalschaden und verbleibt im Land oder wird gar gestohlen, werden diese Kosten über das Carnet de Passage gedeckt.
Kommt es dabei nun zu Missverständnissen mit dem auszustellenden Club in Bezug auf den Wert, sind Sie mit dem Gutachten auch rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite.
Beim Wertgutachten werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und fließen in die Wertberechnung ein.
Dazu gehören zunächst einmal Hersteller, Modell, das Alter des Fahrzeugs und dessen Laufleistung, Ausstattungsmerkmale und wertverändernde Maßnahmen wie Sportumbauten, nachträglich installierte Systeme (vom Sportauspuff bis zum Multimedia-Equipment).
Selbstverständlich werden auch Vorschäden wie Unfälle, aber auch anstehende Reparaturen berücksichtigt.
Basierend auf diesen Daten wird dann ein konkretes Gutachten individuell für Ihr Fahrzeug erstellt.
Ausgenommen von diesem Wertgutachten sind Youngtimer und Oldtimer-Gutachten. Das sind wiederum spezielle Wertgutachten, die die besonderen Umstände eines Klassikers beurteilen.
Die Maßstäbe für reine Gebrauchsfahrzeuge können hier natürlich keine Anwendung finden.
Wir führen das von Ihnen benötigte Gutachten im gesamten Stadtgebiet von Berlin für Sie durch.
Selbstverständlich kommen wir auch in die Randbezirke Brandenburgs rund um Berlin.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt, wo Ihr Fahrzeug steht, aber ebenso zu Ihrer Arbeitsstelle.
Auf der anderen Seite sind Sie ebenso jederzeit in unserem Berliner Kfz-Sachverständigenbüro herzlich willkommen, um alle Daten zu dem Gutachten aufzunehmen und die entsprechenden Fotos zu erstellen.
Sie können Ihren Termin kurzfristig mit uns vereinbaren, rufen Sie uns dazu einfach in unserem Büro in Berlin an oder schicken Sie uns eine E-Mail an unser Berliner Gutachterbüro.
Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter
Telefon 030-417 02 99 1
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Es gibt Situationen im Leben, bei denen niemand sofort an einen Kfz-Gutachter denkt.
Zum Beispiel, wenn jemand durch Arbeitslosigkeit in Hartz IV rutscht.
Hat der- oder diejenige aber ein Fahrzeug angemeldet, stellen die Behörden die Frage nach dem Wert.
Dazu wird jedoch kein Schadensgutachten erstellt, auch das Oldtimer-Gutachten unterscheidet sich maßgeblich.
Vielmehr gibt es Situationen, in denen Sie von Ihrem Kfz-Sachverständigen ein neutrales und objektives Wertgutachten benötigen.
Selbstverständlich erstellen wir als zertifiziertes und geprüftes Sachverständigenbüro auch diese Wertgutachten für Sie.
Dabei werden Wertgutachten nicht nur benötigt, wenn der Hartz IV Satz erstellt werden soll.
Die Möglichkeiten, wann immer Sie ein Wertgutachten benötigen können, sind vielfältig:
Die Situationen, in denen Sie ein Wertgutachten benötigen können, sind also sehr breit gefächert.
Stets geht es dabei vornehmlich darum, den Wert Ihres Fahrzeugs objektiv und neutral durch einen geeigneten und sachverständigen Dritten beurteilen zu lassen, damit dieses Wertgutachten Gewicht hat.
Neben der von Behörden geforderten Offenlegung von finanziellen Hintergründen ist das Wertgutachten in allen anderen Situationen vor allem ausgesprochen hilfreich für Sie.
Wollen Sie ein Fahrzeug verkaufen und können Kaufinteressen ein eben erst durchgeführtes Wertgutachten vorlegen, ist das natürlich ein gutes Argument, den von Ihnen geforderten Kaufpreis zu erzielen.
Andererseits können Sie anhand des Wertgutachtens aber auch eine Vorstellung erlangen, wie viel Ihr Fahrzeug überhaupt noch wert ist.
Andernfalls verkaufen Sie es vielleicht zu günstig.
Bei der Erbschaft werden Wertgegenstände und Objekte von den Finanzämtern oft geschätzt.
Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass der reale Wert eines Fahrzeugs deutlich unter dem festgestellten Wert durch das Finanzamt liegt.
In dieser Situation hilft Ihnen das Wertgutachten also Steuern zu sparen.
Aber selbst, wenn Sie es bei einer Firmeninsolvenz oder zur Beantragung von Hartz IV benötigen, muss ein Wertgutachten nicht mit einem Nachteil für Sie gleichzusetzen sein.
Vielmehr können Sie den jeweiligen Beamten so schlagkräftig beweisen, dass der Wert Ihres Fahrzeugs vielleicht gar nicht so hoch ist, wie von den Behörden angenommen.
Beim Carnet de Passage wiederum hilft es, Sie im Ausland vor Problemen zu bewahren. Viele Fahrzeuge werden über Automobilclubs mit diesem internationalen Dokument ausgestattet.
In den Ländern, wo es anerkannt ist, können Sie dann unproblematisch mit dem Fahrzeug einreisen, ohne irgendwelche Einfuhrzölle oder Steuern hinterlegen zu müssen.
Verunfallt ein Fahrzeug zum Totalschaden und verbleibt im Land oder wird gar gestohlen, können diese Kosten über das Carnet de Passage gedeckt werden.
Kommt es dabei nun zu Missverständnissen mit dem auszustellenden Club in Bezug auf den Wert, könen Sie jederzeit mit dem Gutachten auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Beim Wertgutachten werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und fließen in die Wertberechnung ein.
Dazu gehören zunächst einmal Hersteller, Modell, das Alter des Fahrzeugs und dessen Laufleistung, Ausstattungsmerkmale und wertverändernde Maßnahmen wie Sportumbauten, nachträglich installierte Systeme (vom Sportauspuff bis zum Multimedia-Equipment).
Selbstverständlich werden auch Vorschäden wie Unfälle, aber auch anstehende Reparaturen berücksichtigt.
Basierend auf diesen Daten wird dann ein konkretes Gutachten individuell für Ihr Fahrzeug erstellt.
Ausgenommen von diesem Wertgutachten sind Youngtimer und Oldtimer-Gutachten. Das sind wiederum spezielle Wertgutachten, die die besonderen Umstände eines Klassikers beurteilen.
Die Maßstäbe für reine Gebrauchsfahrzeuge können hier natürlich keine Anwendung finden.
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