Versicherer muss vor in Anspruchnahme des freien Gutachters nicht befgragt werden.

 

  • Warum nicht?
  • Der Versicherer muss doch bezahlen?
  • Hat er kein Anrecht auf vorherrschende Begutachtung?

Die letzte Frage  zuerst: Nein, sagt der BGH, nur falls strafrechtliche Bedenken vorharndensein sollten.

Richtig! Er hat Schandesersatzleistungen zu erbringen, aber auch nur das!

Einen anderen Einfluss  darf er nicht nehmen.

Es könnte Sie einschränken, wenn er das versicherunseigene Gutachter-Unternehmen beauftragen würde,

oder Sie von einer Werkstatt einen Kostenvoranschalg einholen sollten. Auch müssen Sie keine Bilder versenden. Dafür sind die freien Fachgutachter da. Denn je laienhafter die Bilder sind oder je oberflächlicher der Kostenvoransschlag ist, um so höher wird das Risiko, dass  Ihr Schaden nicht gänzlich erstattet werden kann.

In jedem Fall könnten die Wertminderung beienträchtigt werden, wenn nicht sogar entfallen. Fast jeder Schaden hinterlässt eine Wertminderung.