Immer, ... fragen Sie uns,
... sei es auch noch so kompliziert,
... seien die Ansichten gerade oder schräg.
... sagen die Freunde vom Stammtisch überzeugend was anderes?
Fragen Sie uns!
030 417 02 991
Paragraf 249 BGB unterstützt den Geschädigten. Danach entscheiden Sie sich für den Gutachter, der vom Schädiger bzw. seines Versicherers bezahlt werden muss.
.... das Wertvolle muss wieder hergestellt werden.
..... lassen Sie sich Ihre Traumfahrzeuge nicht kaputt machen!