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Es gibt Situationen im Leben, bei denen niemand sofort an einen Kfz-Gutachter denkt.
Zum Beispiel, wenn jemand durch Arbeitslosigkeit rutscht.
Hat der- oder diejenige aber ein Fahrzeug angemeldet, stellen die Behörden die Frage nach dem Wert.
Dazu wird jedoch kein Schadensgutachten erstellt, auch das Oldtimer-Gutachten unterscheidet sich maßgeblich.
Vielmehr gibt es Situationen, in denen Sie von Ihrem Sachverständigen ein neutrales und objektives Wertgutachten benötigen.
Selbstverständlich erstellen wir als zertifiziertes und geprüftes Sachverständigenbüro auch diese Wertgutachten für Sie.